Der 35-jährige Abdul Rahim K. ist
mit Frau und fünf Kindern als Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland
gekommen. Er wurde anerkannt und hat nun Anspruch auf monatlich 4285,- Euro. Wie
der Focus mitteilt, sei dies aber nur „die halbe Wahrheit“, denn ihm blieben
cash „nur“ 1700 Euro übrig, wie der Afghane mitteile. Von dem üppigen
Brutto-Salär werden wohl Miete, Heizung, Krankenversicherung und weiteren
Nebenkosten der siebenköpfigen Afghanen-Familie bestritten, die jetzt auf
Kosten des deutschen Steuerzahlers in Sachsen-Anhalt lebt.
(Von Michael
Stürzenberger)
Der Focus
berichtet, dass der Asylant nun „Angst“ hat:
Mit seiner
Frau und seinen fünf Kindern flüchtete ein Familienvater aus Afghanistan vor
den Taliban nach Deutschland. Doch auch in Sachsen-Anhalt angekommen, findet
die Flüchtlingsfamilie keine Ruhe.
Der Grund:
Die Kopie eines an sie adressierten Hartz-IV-Bescheids tauchte vor Tagen im
Internet auf. Er soll zeigen, dass die Familie monatlich 4280 Euro staatliche
Hilfe bezieht. Auch der Name samt Geburtsdaten und Adresse der Familie sind auf
dem Leistungsbescheid zu sehen. Der Familienvater lebt nun in Angst, vermutlich
vor Anfeindungen, wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.
Den
Geburtsdaten ist zu entnehmen (den Nachnamen hat PI geschwärzt), dass sich die
afghanische Familie in Deutschland weiter vermehrt. Im Mai ist ein weiteres
Kind hinzugekommen, und das könnte jetzt munter so weitergehen. Unser
Sozialstaat finanziert das ja alles üppig. Der Focus schreibt weiter:
Tatsächlich
soll es sich um eine Kopie des Originalbescheids handeln. Das habe der
35-Jährige bestätigt, der vor seiner Flucht als Polizist in Afghanistan
arbeitete. Allerdings streite er vehement ab, dass seine Familie die volle
Summe bezieht.
Der „MZ“
sagte er: „Wir bekommen 1700 Euro für uns alle zusammen, für sieben Personen.“
Diese Summe, so die Vermutung, bleibt von der Sozialleistung nach Verrechnung
aller Abzüge übrig – als eine Art Nettobetrag, der dem Regelsatz entspricht.
Das geht aus den veröffentlichten Bildern des Bescheids allerdings nicht
hervor. Sie zeigen offenbar nur den Brutto-Betrag.
Bei allen
sechs Familienmitgliedern handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge. Deshalb
haben sie in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld II und beziehen keine
Leistungen nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.
Momentan
dürfte der Afghane also exakt das Gleiche wie ein deutscher Arbeitsloser mit
Frau und fünf Kindern erhalten, der nach zig Jahren harter Arbeit erwerbslos
wurde. Diese Ungerechtigkeit ist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
im Juli 2012 zurückzuführen. Der Spiegel meldete damals:
Die
staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von
Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das
Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung
eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.
Nun muss der
Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden
die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die meisten
der rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil
rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche
orientierten.
Der
Bundesrat setzte dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit Wirkung vom 1.1.2015 in
Kraft. Dies dürfte einen erheblichen Teil zur Sogwirkung auf Menschenmassen in
Afrika und im Nahen Osten beigetragen haben, unverzüglich ihre Koffer zu packen
und ins Schlaraffenland Deutschland zu kommen.
Der Druck im
Kessel wächst, wie die bisher 350 Kommentare unter dem Focus-Artikel zeigen.
Aus dem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung
geht nicht hervor, ob sich der „Polizist aus Afghanistan“ um Arbeit bemüht,
damit er seine Familie baldmöglichst selber ernähren kann. Man erfährt nur,
dass Abdul Rahim K. behauptet, von den Taliban verfolgt worden zu sein. Die
Story hat offensichtlich gereicht, um in die Hängematte des deutschen
Sozialsystems zu kommen.
Nun kommt
möglicherweise auch noch Mietwucher ins Spiel: Der Focus berichtet heute in
einem anderen Artikel, dass die 90-qm-Wohnung für Abdul K. und seine
siebenköpfige Familie 2240 Euro kostet. Das bedeutet einen Quadratmeterpreis
von rund 25 Euro, üblich seien im Saalekreis aber nur vier bis fünf Euro. Das
Geld in die Taschen stopft sich laut Focus:
Vermieter
von Abduls Wohnung soll die „BIH GmbH“ sein. Eine Firma zur Betreuungs- und
Integrationshilfe, die derzeit 1000 Asylbewerber unterbringe. Der
Geschäftsführer begründete gegenüber der „Bild“ die hohe Kaltmiete damit, dass
es sich um „eine Pauschale“ für die Unterbringung sowie Beratung und Betreuung
der Flüchtlinge handle. Zudem werde bei der Höhe der Miete die „Anzahl der
verursachten Schäden durch Flüchtlinge“ berücksichtigt.
Die
Flüchtlingsfamilie selbst fühle sich allerdings nicht betreut. Zu dem Vermieter
habe sie seit dem Einzug in die Wohnung keinen Kontakt mehr gehabt. Die
zuständigen Behörden seien der Meinung, dass die Mieter der Unterkunft „zu
hoch“ und „überzogen“ ist. Deshalb werde nach „normalen Wohnraum“ für die Familie
gesucht.
Mit hoher
Wahrscheinlichkeit handelt es sich in diesem Fall um die
gleiche Familie. In dem Bild-Artikel ist sie zu sehen, und die
Frau trägt natürlich ein Kopftuch. Zur historischen Dokumentation, falls das in
einigen Jahrzehnten keiner mehr glauben kann, der vollständige Bescheid des
„Job“-Centers: