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Samstag, 19. November 2016



Der 35-jährige Abdul Rahim K. ist mit Frau und fünf Kindern als Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland gekommen. Er wurde anerkannt und hat nun Anspruch auf monatlich 4285,- Euro. Wie der Focus mitteilt, sei dies aber nur „die halbe Wahrheit“, denn ihm blieben cash „nur“ 1700 Euro übrig, wie der Afghane mitteile. Von dem üppigen Brutto-Salär werden wohl Miete, Heizung, Krankenversicherung und weiteren Nebenkosten der siebenköpfigen Afghanen-Familie bestritten, die jetzt auf Kosten des deutschen Steuerzahlers in Sachsen-Anhalt lebt.

(Von Michael Stürzenberger)

Der Focus berichtet, dass der Asylant nun „Angst“ hat:

Mit seiner Frau und seinen fünf Kindern flüchtete ein Familienvater aus Afghanistan vor den Taliban nach Deutschland. Doch auch in Sachsen-Anhalt angekommen, findet die Flüchtlingsfamilie keine Ruhe.

Der Grund: Die Kopie eines an sie adressierten Hartz-IV-Bescheids tauchte vor Tagen im Internet auf. Er soll zeigen, dass die Familie monatlich 4280 Euro staatliche Hilfe bezieht. Auch der Name samt Geburtsdaten und Adresse der Familie sind auf dem Leistungsbescheid zu sehen. Der Familienvater lebt nun in Angst, vermutlich vor Anfeindungen, wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet.

Den Geburtsdaten ist zu entnehmen (den Nachnamen hat PI geschwärzt), dass sich die afghanische Familie in Deutschland weiter vermehrt. Im Mai ist ein weiteres Kind hinzugekommen, und das könnte jetzt munter so weitergehen. Unser Sozialstaat finanziert das ja alles üppig. Der Focus schreibt weiter:

Tatsächlich soll es sich um eine Kopie des Originalbescheids handeln. Das habe der 35-Jährige bestätigt, der vor seiner Flucht als Polizist in Afghanistan arbeitete. Allerdings streite er vehement ab, dass seine Familie die volle Summe bezieht.

Der „MZ“ sagte er: „Wir bekommen 1700 Euro für uns alle zusammen, für sieben Personen.“ Diese Summe, so die Vermutung, bleibt von der Sozialleistung nach Verrechnung aller Abzüge übrig – als eine Art Nettobetrag, der dem Regelsatz entspricht. Das geht aus den veröffentlichten Bildern des Bescheids allerdings nicht hervor. Sie zeigen offenbar nur den Brutto-Betrag.

Bei allen sechs Familienmitgliedern handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge. Deshalb haben sie in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld II und beziehen keine Leistungen nach dem sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.

Momentan dürfte der Afghane also exakt das Gleiche wie ein deutscher Arbeitsloser mit Frau und fünf Kindern erhalten, der nach zig Jahren harter Arbeit erwerbslos wurde. Diese Ungerechtigkeit ist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Juli 2012 zurückzuführen. Der Spiegel meldete damals:

Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.

Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die meisten der rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten.

Der Bundesrat setzte dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit Wirkung vom 1.1.2015 in Kraft. Dies dürfte einen erheblichen Teil zur Sogwirkung auf Menschenmassen in Afrika und im Nahen Osten beigetragen haben, unverzüglich ihre Koffer zu packen und ins Schlaraffenland Deutschland zu kommen.

Der Druck im Kessel wächst, wie die bisher 350 Kommentare unter dem Focus-Artikel zeigen. Aus dem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung geht nicht hervor, ob sich der „Polizist aus Afghanistan“ um Arbeit bemüht, damit er seine Familie baldmöglichst selber ernähren kann. Man erfährt nur, dass Abdul Rahim K. behauptet, von den Taliban verfolgt worden zu sein. Die Story hat offensichtlich gereicht, um in die Hängematte des deutschen Sozialsystems zu kommen.

Nun kommt möglicherweise auch noch Mietwucher ins Spiel: Der Focus berichtet heute in einem anderen Artikel, dass die 90-qm-Wohnung für Abdul K. und seine siebenköpfige Familie 2240 Euro kostet. Das bedeutet einen Quadratmeterpreis von rund 25 Euro, üblich seien im Saalekreis aber nur vier bis fünf Euro. Das Geld in die Taschen stopft sich laut Focus:

Vermieter von Abduls Wohnung soll die „BIH GmbH“ sein. Eine Firma zur Betreuungs- und Integrationshilfe, die derzeit 1000 Asylbewerber unterbringe. Der Geschäftsführer begründete gegenüber der „Bild“ die hohe Kaltmiete damit, dass es sich um „eine Pauschale“ für die Unterbringung sowie Beratung und Betreuung der Flüchtlinge handle. Zudem werde bei der Höhe der Miete die „Anzahl der verursachten Schäden durch Flüchtlinge“ berücksichtigt.

Die Flüchtlingsfamilie selbst fühle sich allerdings nicht betreut. Zu dem Vermieter habe sie seit dem Einzug in die Wohnung keinen Kontakt mehr gehabt. Die zuständigen Behörden seien der Meinung, dass die Mieter der Unterkunft „zu hoch“ und „überzogen“ ist. Deshalb werde nach „normalen Wohnraum“ für die Familie gesucht.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich in diesem Fall um die gleiche Familie. In dem Bild-Artikel ist sie zu sehen, und die Frau trägt natürlich ein Kopftuch. Zur historischen Dokumentation, falls das in einigen Jahrzehnten keiner mehr glauben kann, der vollständige Bescheid des „Job“-Centers: