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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Freitag, 30. März 2018
Durchlesen - mitmachen und damit die Solidarität zu Deutschland, zur ehemals demokratischen Grundordnung und zur Rückführung zum Rechtsstaat herbeiführen!
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