RedeFreiheit zu politischen und wirtschaftlichen Themen.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dieses Blog durchsuchen
Samstag, 21. September 2019
Friday for Future Interessanter Bericht der ARD, gar nicht so lange her ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen