RedeFreiheit zu politischen und wirtschaftlichen Themen.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dieses Blog durchsuchen
Freitag, 29. Mai 2020
WHO vertuscht gefährliche bis tödliche Impfnebenwirkungen! [Medienkommen...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen